@DocUnvernunft Das ist mir bekannt. Und Ich bin selbst auch Teil einer solchen Gruppe in Baden-Württemberg. Hier ist man noch normal im Kopf. Jede Verwaltung muss einzeln für sich entscheiden ob sie sich offiziell an den Versammlungen beteiligen will oder nicht. Einen Anspruch darauf haben wir Beamte nicht.
Grundrechtlich besteht natürlich auch für Beamte ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht. Dieses wird hier aber nicht angegriffen. (aus meiner Sicht ich bin aber auch kein Verfasssungsrechtler ich mache eher steuerrecht ^^" )
Es wurde hier an dieser nicht generell verboten an der Demo teilzunehmen. Als private Beamte dürfen das die Kollegen der Bundestagsverwaltung natürlich weiterhin. Einen Eingriff in das Recht zu demonstrieren sehe ich selbst also zunächst nicht. Verfassungsrechtler und Kenner des Beamtenrechts mögen mich hier bitte besseren Belehren wenn möglich.
Hier geht es um die Frage ob man dabei aber in "offizieller Funktion" also unter dem Banner der Bundestagsverwaltung (erkennbar nach außen hin) mitlaufen darf. Also das sog. Neutralitätsgebot
Und hier findet leider jede Verwaltung eine eigene Regel, weil sowas eben durch Chefs der Verwaltungen entschieden wird.
Ich gehöre zum Glück einer Verwaltung an die sich entschieden hat dieses Jahr offen Flagge zu zeigen und offiziell mitzumachen.
Ich finde die Sache auch ätzend. Glaub mir das. Aber als ganzes wird Julia wohl leider die Macht zu entsprechendem haben...