Conversation

Grüne im Bundestag 🇪🇺🏳️‍🌈

CSDs sind in Zeiten zunehmender Hetze gegen queere Menschen mehr als nur Demos für Vielfalt, Selbstbestimmung und Grundrechte. Sie sind Zeichen von Hoffnung, Sichtbarkeit und Solidarität. 🌈 Gerade jetzt muss der Bundestag als Herz unserer Demokratie Haltung zeigen.

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Die Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude zum CSD wäre ein wichtiges Signal, leider wurde es durch die Bundestagspräsidentin untersagt.

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Berichten zufolge soll nun auch den Mitarbeiter*innen der Bundestagsverwaltung verboten worden sein, als Gruppe am CSD teilzunehmen. Das wäre ein fatales Signal. Wir bitten Bundestagspräsidentin Julia Klöckner um Aufklärung.

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@GrueneBundestag privat werden sie sicher daran teilnehmen dürfen, nur nicht als Gruppe. So ist das völlig in Ordnung. Ich finde, dass sich Verwaltungen nicht an Demonstrationen beteiligen sollten. Das ist Privatsache. Ich finde auch, dass Regenbogenfarben nicht auf öffentliche Gebäude gehören.

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@MrGR @GrueneBundestag Natürlich ist es den Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung privat erlaubt an der Veranstaltung teilzunehmen. Das ist ein Grundrecht dass nicht mal bei Beamten eingeschränkt werden darf.

Man unterliegt zwar als Beamter einem Mäßigungsgebot aber politisch äußern darf man sich hier natürlich trotzdem (in gewissem Maße).

Und ich möchte vehement dagegen widersprechen dass eine Verwaltung sich nicht offiziell an solchen Demonstrationen beteiligen sollen. Als Beamter legt man auch einen diensteid ab. In Baden-Württemberg heißt es dazu:

„Ich schwöre, daß ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. "

Wir als Beamte (dazu zähle ich) sind also auch verpflichtet das Grundgesetz zu achten und zu schützen.

Ein ureigenes des Grundgesetz ist die Menschenwürde und der Schutz von Minderheiten. Zu diesen Zählen auch alle Menschen die sich unter der Regenbogen-Fahne als Symbol versammeln.

Und das hissen der Fahne an diesem besonderen Tag zeigt der Republik zumindest ein bisschen: "Wir haben euch nicht vergessen"

Das man sich als Verwaltung hier quer stellt und einem begehren aus der Belegschaft eine Absage erteilt sich dort offiziell repräsentieren zu dürfen lässt tiefer blicken als man ahnt. Zum einen wohl auch dass einem die Rechte dieser Menschen um die es beim CSD auch geht egal sind.

Ich kann vor allem für mich sprechen wenn ich sage dass es wirklich schön wenn ein Dienstherr sich für die Belegschaft einsetzt und so eine Teilnahme offiziell unterstützt und fördert. Es lässt einen zumindest ein wenig das Gefühl haben dass der Dienstherr einen sieht und schätzt wie man ist und man auch sein darf wie man ist.

Das was die Verwaltung des Bundestages durch Ihre Weigerung zeigt halte ich für untragbar und vielleicht sogar gefährlich.
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@GrueneBundestag @lsvd

Das ist sicher rechtswidrig, derart massiv in die Grundrechte von Bundestagsmitarbeitern einzugreifen. Das sind Arbeitnehmer, für die auch die etc gilt: Der ist keine Partei! Selbst Beamte dürfen demonstrieren und für ihre Rechte eintreten.

Gibt es Initiativen etwa zur Klage dagegen beim , Beschwerde beim Bundespräsidenten etc ?

https://taz.de/CSD-Absage-des-Bundestags/!6091532/

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@stefan das sehe ich - und die derzeitige Regierung anders. Verwaltungen sollten sich nicht an Demonstrationen beteiligen sondern politisch neutral verhalten, da sie Organe des demokratischen Staates sind. Auch Beamte unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue und dürfen müssen bestimmte Regeln einhalten. So darf sich ein Beamter im Rahmen seines Amtes nicht für eine Partei engagieren, dies darf er nur als Privatperson.

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@DocUnvernunft
Hier gibt es leider zwei Dinge zu unterscheiden. Öffentliche Funktion und Privates. Hier wurde den Beamten nicht verboten sich generell auf der Demo zu zeigen. (Das wäre ein nicht Grundrechtskonformer Eingriff in die Grundrechte vor allem das Versammlungsrecht)

Hier geht es nur um die Frage ob die Gruppe sich offiziell als Bundestagsverwaltung präsentieren darf oder nicht.

Natürlich dürfen die Beamten an der politischen Demonstration des CSD teilnehmen! In privater Natur und nicht offiziell. Das bedürfe der Zustimmung der Verwaltung, also Head-Honcho Klöckner.

Als Private Gruppe ist eine Teilnahme erlaubt. Man könnte dies wohl nur dann unterbinden wenn sich eine Veranstaltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Das ist beim CSD nicht der Fall.

Eine teilnahme an einer friedlichen Demonstration für einen Verfassungsmäßigen Zweck darf sich aber auch nicht negativ auf die Beschäftigung als Beamter auswirken. (Im Sinne eines Dienstvergehens oder so)

Die Beflaggung der Gebäude unterliegt allerdings der Kontrolle der Bundestagsverwaltung. Es gibt da kein Anrecht darauf eine solche Flagge zu hissen.

Ob das überhaupt Klagebewehrt ist weiß ich nicht. Falls doch müsste aber ein Verwaltungsgericht darüber befinden und nicht das BVerfG. Ein Bruch von Grundrechten sehe ich hier nicht.
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@MrGR Ich will dir deine Meinung natürlich nicht absprechen.

Ich bin halt nur einfach nicht deiner Meinung.

Ich sehe durchaus dass Verwaltungen (gerade der Exekutive) sich politisch neutral verhalten müssen. Gerade in Richtung der Polizei, die natürlich eine AfD-Veranstaltung genau so schützen muss wie eine Veranstaltung einer anderen Partei. Oder bei der Steuer wo eine Spende an die AfD genau so abziehbar ist wie an jede andere Partei. Dies gilt eben solange sich diese im verfassungsmäßigen Rahmen bewegen und nicht verboten sind.

Aber worüber reden wir in diesem konkreten Fall?

Ja der CSD ist eine politische Veranstaltung. Daher kann man durchaus die Frage stellen ob sich eine Verwaltung daran offiziell beteiligen sollte.

Und dass du die Verfassungstreue ansprichst passt mir hier sehr gut.

Unsere Verfassung garantiert auch die Menschenwürde und die Gleichstellung von Mann und Frau. Beides wird in den Verwaltungen vielfältig gelebt. Meine Kollegin bekommen so z.b. die gleiche Vergütung wie ich.

Der CSD setzt sich auch genau für diese Gleichstellung aller Geschlechter und Menschenwürde ein. Also sicher ein Zweck den eine Verwaltung fördern möchte. Und auch Beamte verpflichten sich zu ähnlichem.

Natürlich kann Klöckner die offizielle Teilnahme verbieten. Genau so darf ich allerdings kritisieren dass sie Neutralität vielleicht falsch verstanden hat.

Andere Verwaltungen nehmen auch offiziell an den Veranstaltungen des CSD teil. Durch das Verbot Klöckners sendet sie ein verheerendes Zeichen.

Die Rechte der Minderheiten scheinen so für sie nicht wichtig genug sich dafür einzusetzen. Sie verhindert auch die Sichtbarkeit der queeren Menschen in der Verwaltung, was sicher auch dem Image der Verwaltung.

Mit genug öffentlichem Druck geht sie aber vielleicht nochmal in sich.
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@stefan Über die Flagge einer politischen Lobby Organisation, hier der LBQT-Bewegung, auf öffentlichen Gebäuden. Und über die Betreiligung von Gruppen der Verwaltung an deren Demos.

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@MrGR Das ist mir bewusst. Ich wollte nur noch zu bedenken geben dass diese Neutralität in diesem Fall mehr schadet als nützt und aktiv dazu beiträgt die Verfassung zu untergraben.

Ich kann dir garantieren dass die rechtsextremisten aus der AfD diese Entscheidung Klöckners sicher feiern und für Ihre Zwecke gegen Minderheiten zu hetzen ausschlachten werden.

Und wenn sich die Nazis freuen dann wird schnell klar dass man auf der falschen Seite steht.

Und ich möchte dich wissen lassen dass die Flagge des Regenbogens mehr ist als das Zeichen einer Lobby. Sie steht für alle die sich unter ihr versammeln für Gleichberechtigung und Menschenrechte für alle.
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@stefan ich bin anderer Meinung. Ein großer Teil der Bevölkerung teilt meine Meinung, dass Verwaltungen und Einrichtungen des Staates politisch neutral bleiben sollten. Was Angestellte dieser Organisationen privat machen, ist ihre eigene Sache, solange sie sich nicht an verfassungswidrigen Organisationen beteiligen.

Ich habe nichts gegen CSD-Demos und Regenbogenflaggen in Privatgärten. Die LBTQ-Flagge an öffentl. Gebäuden und sogar Kirchen hat mich schon immer gestört.

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@danimo Ich würde jetzt nicht soweit gehen sie als Fascho zu bezeichnen.

Ich bin hier nur sehr bemüht mich möglichst gemäßigt auszudrücken, meinen Pflichten als Beamter entsprechend. blobcatwinktongue

Und da Klöckner nun mal demokratisch legitimiert ist kann sie sowas (leider) entscheiden. Mehr als öffentlichen Druck auf sie erzeugen kann ich nicht tun
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@MrGR Also wie du deine erste Behauptung mit Fakten und nicht nur einem Gefühl stützen willst da bin ich mal gespannt.

Ich möchte auch drauf hinweisen dass Kirchen keine staatlichen Orgas sind und sich nicht neutral zu verhalten haben. Die können soviele Regenbogen-Fahnen hissen wie sie wollen blobcatwinktongue

Ansonsten ist es mir ein Anliegen eine öffentliche Sichtbarkeit für Minderheiten zu schaffen. Und wie gesagt finde ich der Staat sollte das unterstützen und die Leute nicht wieder in den "Closet" reinwerfen wo man sie nicht sieht und hört.

Aber ich seh schon dass wir in der Sache keinen gemeinsamen Nenner finden werden... Was sehr schade ist.
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@stefan auch hier bin ich anderer Meinung. Die Regenbogenflagge auf Rathäusern stärkt eher die AfD, als dass sie sie bekämpft. Nicht wenige Leute wählen die AfD auch deshalb. (Ich bekämpfe als Weltbürger und überzeugter Europäer die AfD seit ihrem Beginn)

Die Nazis freuen sich, wenn Rathäuser nicht mehr neutral sind sondern zum Gegenstand von Diskussionen politischer Extremisten wird. Sie wollen die Regenbogenflagge durch Nazi Symbole ersetzen.

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@stefan Richtig. Deshalb gehören an Kirchen auch nur kirchliche Flaggen, keine Regebogenfahne der LBQT Bewegung. Das sage ich als gläubiger Christ!

Noch einmal: Ich bin für das Demonstrationsrecht, das heißt auch das öffentliche Demonstrieren von Symbolen von Minderheiten auf genehmigten Demonstrationen. Der CSD muss vom Staat geschützt werden! An öffentlichen Gebäuden haben diese Symbole aber nichts verloren.

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@stefan zu deinem ersten Satz: Fakt ist, dass die Ampel knallend abgewählt wurde, die rechtsextremistische AfD in einigen Landesteilen sogar bis zu 50% der Stimmen erhält. Ich glaube kaum, dass du diese politische Entwicklung bestreiten können wirst.

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@danimo Beleiden lassen muss ich mich hier nicht. Ich block dich ab sofort und Meldung ist raus. Schönen Tag.
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@MrGR @stefan ich bin mir nicht sicher, ob Beamte wirklich in allen Fällen politisch neutral sein müssen. Sie müssen verfassungstreu sin und die Verfassung ist nicht neutral, sondern hat dezidierte Standpunkte zu Menschenrechten, Bürgerrechten, Minderheitenrechten etc.

Man stelle sich vor, es gäbe eine Demonstration für die Menschenrechte. Diese wär durchaus politisch, es gibt Parteien, die sie sblehnen - und die Bundestagsverwaltung würde sich "neutral" verhalten.
Nix anderes passiert hier.

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@MrGR Also von einer Mehrheit sind wir da zum Glück weit entfernt. Puh. Die AfD ist im Bund glücklicherweise sehr weit davon entfernt 50% zu stellen.

Ansonsten bitte ich den CSD nicht mit politischen Extremisten und die Regenbogen-Fahne nicht mit einem verfassungsfeindlichen Symbol in einem Satz zu erwähnen. Das eine ist absolut verboten und darf nicht aufgehängt werden (Nazi-Symbole) das andere hat nichts mit Extermisten zu tun und bedarf nur einer Genehmigung (Regenbogenfahne)

Und die AfD opfert rum egal was wir tun. Da brauchen wir keine "Neutralität" indem man Symbole von Minderheiten und Menschenrechten an öffentlichen Gebäuden verbietet.
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@stefan Ja, zum Glück keine Mehrheit der AfD. Aber eine Mehrheit, die dagegen ist, dass nicht Interessengruppen wie die LGTQ Bewegung die Deutungshoheit (Flaggen) über Rathäuser und den Bundestag erheben. Und darum geht es ja im Flaggenstreit um Rathäuser.

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@MrGR Es tut mir leid aber eine Deutungshoheit über Flaggen sehe ich nicht wenn an einem besonderen Tag für die queere Community aus Respekt und Anteilnahme eine bunte Fahne gehisst wird.

Da von einer Deutungshoheit zu sprechen ist mindestens Anmaßend.

Es ist bezeichnend wie sich konservative wegen einem Zeichen von Diversität dass an einem Tag im Jahr gehisst wird so ins Hemdchen machen.
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@GeoRg @stefan Ich grübel über Deutungshoheit.
Die Regenbogenflagge hebt eine Minderheit hervor, die darum kämpft, für ihre Lebensbelange mehr Rechte zu bekommen. Warum nervt das so, wenn sich damit solidarisiert wird?
Wenn die offizielle Beflaggung Demokratie, Menschenrechte und Grundgesetz beinhaltet, wieso fühlen sich Minderheiten da nicht integriert?
Das Ideal der freien individuellen, gleichwürdigen Gesellshaft haben wir aus der Sicht von LGTQ ja eben nicht, trotz Grundgesetz usw..
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@stefan

Sie hat es verboten, als Bundestagsgruppe aufzutreten: Als Gruppe aufzutreten unterliegt auch der Versammlungs- und Veteinigungsfreiheit - Gibt ja auch Daimler-Gruppen, Verdi-Gruppen, Bundeswehr-Gruppen und Gruppe der schwulen Polizisten !

Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine derartigen Grundrechtseingriff.

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@DocUnvernunft Das ist mir bekannt. Und Ich bin selbst auch Teil einer solchen Gruppe in Baden-Württemberg. Hier ist man noch normal im Kopf. Jede Verwaltung muss einzeln für sich entscheiden ob sie sich offiziell an den Versammlungen beteiligen will oder nicht. Einen Anspruch darauf haben wir Beamte nicht.

Grundrechtlich besteht natürlich auch für Beamte ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht. Dieses wird hier aber nicht angegriffen. (aus meiner Sicht ich bin aber auch kein Verfasssungsrechtler ich mache eher steuerrecht ^^" )

Es wurde hier an dieser nicht generell verboten an der Demo teilzunehmen. Als private Beamte dürfen das die Kollegen der Bundestagsverwaltung natürlich weiterhin. Einen Eingriff in das Recht zu demonstrieren sehe ich selbst also zunächst nicht. Verfassungsrechtler und Kenner des Beamtenrechts mögen mich hier bitte besseren Belehren wenn möglich.

Hier geht es um die Frage ob man dabei aber in "offizieller Funktion" also unter dem Banner der Bundestagsverwaltung (erkennbar nach außen hin) mitlaufen darf. Also das sog. Neutralitätsgebot

Und hier findet leider jede Verwaltung eine eigene Regel, weil sowas eben durch Chefs der Verwaltungen entschieden wird.

Ich gehöre zum Glück einer Verwaltung an die sich entschieden hat dieses Jahr offen Flagge zu zeigen und offiziell mitzumachen.

Ich finde die Sache auch ätzend. Glaub mir das. Aber als ganzes wird Julia wohl leider die Macht zu entsprechendem haben...
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@MrGR

Na gut dann finde du mal.......
Ich kann so eine Einstellung nur zutiefst verachten!
Regenbogenfarben 🌈 gehören überall hin, denn sie sind ein Zeichen für
Diversität, Toleranz, Menschenwürde und Menschenrechte.
Ebensolche sind im verankert und gehören auf alle öffentlichen Gebäude.
Die Freiheitlich demokratische Grundordnung ist eben keine Privatsache!

@GrueneBundestag

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@Freigeist62 @MrGR @GrueneBundestag

Absolut, genau so. Dass sich die Bundesrepublik nicht zu Vielfalt und Toleranz bekennen will ist ein ganz schlimmes Zeichen. Ich bin entsetzt.

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@Anikke Ich bin durchaus für Vielfalt und Toleranz. Dazu braucht es keine Regenbogenfahne für mich. Die Bundesflagge steht für die Werte des Grundgesetzes. Die gehört auf öffentliche Gebäude.

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@MrGR
Aber ein Verbot ist okay?
Es schaudert mich, denn jeder sollte wissen wohin das führen kann.

https://datajournal.org/schon-wieder/

@Anikke

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@Freigeist62 ich glaub nicht wirklich, dass die lqbtq Flagge die Demokratie rettet. Und nur du redest von Verbot. Jeder darf sie bislang freiwillig privat zeigen.

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@MrGR
Nur ich? Ähm hast du mal Nachrichten gelesen oder geschaut?

hat ganz klar ein Verbot ausgesprochen.

Es geht nicht darum ob diese Flagge etwas rettet. Es geht darum sie privat UND öffentlich zeigen zu dürfen.

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@Freigeist62 @MrGR

Es geht auch darum, dass die Bundesregierung sich demonstrativ zu Vielfalt und Toleranz bekennt. Das hat sie in den letzten Jahren zumindest durch das Zeigen der Flagge getan.
Jetzt tut sie es demonstrativ nicht mehr.

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@Anikke @MrGR @Freigeist62

Was von einer CxU ja auch nicht ander zu erwarten ist...
Stichwortv #GenderGaga

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@stefan

Sie verstehen nicht: Jeder darf frei sagen, für wen er arbeitet, auch schwule Bundestagsbeschäftigte. Wenn sie als Gruppe schwuler Bundestagsbeschäftigter demonstrieren, demonstrieren sie ja nicht Namens der Verwaltung, sondern rein privat. Und genauso das verbietet die Bundestagsverwaltung. Keine Verwaltung hat das Recht, darüber zu verbieten, wofür Menschen in ihrer Privatzeit demonstrieren oder eintreten. Es gibt für eine derartige Entscheidungsgewalt keine Rechtsgrundlage.

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@DocUnvernunft Ich werd meine Punkte nicht nochmal erklären. Ich geh jetzt. Ich habe zwei mal genau das wieder gegeben was du sagst
Ich mute den Thread. Ich mag nimmer heute. Bye 👋
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