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Just a normal bunny-boy (not really) with a cute pink hat
I do stuff with taxes for a living and occasionally touch server-stuff for a hobby (when I am not banging my head against it and want to throw it out the window)

I love dressing girly occasionally, call me crossdresser. All future pics for that will be posted on my picdump-account on my sharkey-instance: https://shark.lightnovel-dungeon.de/@stefan (I will vet the followings there)

I also love sewing and reading (Light Novels especially)
@mametsuko I still dunno what I wanna do on my own birthday... Do you have something nice planned today?
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@mametsuko My payday is next week. But you have a great day today!

Atleast do something nice ^^
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@mametsuko your notifs will be dead today neobun_llenn_3c
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stefan (stefbun)

neocat_scream_stare neocat_scream_stare neocat_scream_stare

HAPPY BIRTHDAY @mametsuko neobun_llenn_scream

apartyblobcat apartyblobcat apartyblobcat
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@davidrevoy @felwert very much on brand for Tokyopop...
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@mametsuko its over for you. Internet mame has breached containment!
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@Johann150 Its your displayname. Go nuts! But yeah this bun is also looking forward to it.

Meeting cool people IN PERSON!
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re: nerdsnipe? lösung-spoiler
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@Johann150 Ich kann dir leider nicht 100% sagen wo das genau geregelt ist kann sein die bezieht sich hier auf das andere Gesetz me dunno. Ich mach keine Vollstreckung tbh.

Und für mich gibt es Zwangsgelder (Mehrzahl) einfach deswegen weil jede einzelne Handlung mit einem solchen belegt werden kann :D

Untersagung eines Gewerbes als nächsten möglichen Schritt meinte ich. Aber kannst dir wegdenken
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@Johann150 @luap42 aber ich hab euch mal due Steuerliche Lösung dagelassen wenn interessiert
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@Johann150 @luap42 Ich brauch halt keine Gerichte für ne Vollstreckung!
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@luap42 @Johann150 joa ich hab da meine eigenen Befugnisse no need fot BVwVG neobun_llenn_cool_fingerguns
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re: nerdsnipe?
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@Johann150 okay mal meine Lösung wie sie bei der Abgabe von Steuererklärungen zu nehmen wäre.

a) Zwangsgelder sind zu erstatten da die geforderte Handlung vor Zahlung/Vollstreckung erbracht wurde
b) A hat Pech Zwangsgeld wird einbehalten. Handlung erst nach Zahlung
c) eigentlich wie b) aber weitere Zwangsmasnahmen möglich bzgl. E2 ggf auch untersagung mögl.
d) Festsetzung des Zwangsgeldes für E1 ist rechtswidrig und wieder aufzuheben da rechtsgrund entfallen ist. Zwangsgelf gegen E2 bleibt bestehen und wird nicht zurückgezahlt.

Ist mir auch egal ob das hier nicht stimmt
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@luap42 @Johann150 Im Steuerrecht kann ich alles :P Vor allem weil es hier nicht um die Beitreibung einer Geldforderung geht
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@Johann150 @luap42 kann mir also kaum vorstellen dass das sich bei Zwangsgeldern unterscheiden sollte da beides auf die Handlung, Duldung oder Unterlassung einer bestimmten Sache zielt.
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@Johann150 @luap42 sollte sicherlich relativ ähnlich sein vom Anwendungsgebiet. Die vollstreckung solcher Zwangsgelder ist ja zivilrecht more or less
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@Johann150 @luap42 oh okay da wüsste ich tatsächlich was sache ist. Sowas ist beim Finanzamt auch oft ein Ding
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@Johann150 @luap42 Ich hab Steuerrecht studiert und kein Jura. Das war mehr so ein Seitenhieb gegen Leute die sich für Verwaltungsrecht interessieren neobun_llenn_sweat
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