Conversation
Edited 2 days ago

Auf massive Entrechtung für Menschen in Armut hat sich der Koaltitionsausschuss in der Nacht geeinigt:

1. 100% Sanktion nach 3. verpassten Termin, einschl. Miete
2. 60% bei 2. verpassten Termin
3. 30% Sanktion bei 1. verpassten Termin

"Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist." sagte Bas. Es ist sehr fraglich, ob die neuen Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würden. Aber wenn sie beschlossen werden, bräuchte eine Klärung Jahre.

Das Schonvermögen soll gekürzt, die Karenzzeit für die Miete abgeschafft, Vermittlungsvorrang priorisiert werden. Alles nix Neues, aber doch so bitter und gefährlich, dass mir in diesem Moment fast die Worte fehlen. Der Gesetzentwurf wird kommen und wir müssen alles dran setzen, das zu verhindern!

Wer unsere Arbeit unterstützen kann: https://sanktionsfrei.de/support

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Ich find diesen Satz so geil:

"Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist."

Das ist das offen ausgesprochene Gegenteil von "Politik mit Augenmaß" und gründlichen Abwegungen.

@helenasteinhaus
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@helenasteinhaus Bundesverfassungsgericht hat schon bei Hartz4 gesagt, dass Totalsanktionen unzulässig sind und eine Kürzung in den wenigen Fällen bis zu 30% zulässig ist.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig

Also sobald beschlossen ist dringend gegen klagen.

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@alteNBnordpfalz @helenasteinhaus Oder viel besser: Es gar nicht soweit kommen lassen.

Wir haben zum Glück zwei Kammern was bedeutet der Bundesrat kann ein solches Gesetz durch Verweigerung der Zustimmung oder eben Einspruch scheitern lassen.

Dafür müsste das Gesetz allerdings zunächst durch den BT kommen. Und ob man da wirklich so mit Feuer spielen will dass es dazu nur kommt weil die AfD zustimmt...

Allerspätestens der Präsident sollte das ganze scheitern. Eine ganze Kürzung ist schließlich schon als nicht verfassungsmäßig kassiert worden. Daher dürfte der Präsident sowas gar nicht ausfertigen.
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@stefan @helenasteinhaus Dann Petition an Steinmeier mit BVerfG Beschluss im Anhang.

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