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@Gunwi @patrick @tagesschau Keine Ahnung wo die Erbschaft von Omas Häuschen gleich zu existenzängsten führt akko_shrug Freibeträge und Steuersätze in der Erbschaftsteuer sind generell sehr großzügig gestaltet aber vielleicht übersehe ich was.

Wenn ich direkt von meiner Mutter Erbe habe 400.000 € frei. Genauso wenn meine Mutter von meiner Oma erbt.

Dabei wird auch nicht der direkte Verkehrswert angesetzt sondern ein errechneter der wert der sicher niedriger ausfällt.

Wenn ich direkt von meiner Oma erbe ists weniger (sollte aber auch net zu oft vorkommen) 200.000. Das wird immer abgezogen und dann zahl ich auf den Rest nen Steuersatz je nach Höhe der Erbschaft.

Die Schweinerei liegt woanders. Man könnte eine Reform durchaus so ausgestalten dass diese Häusle fast komplett draußen bleiben. Wir haben aber momentan sehr viele (und sehr komplizierte) Regeln dass Unternehmenserben vieles steuerfrei erhalten können. Man hat mir gesagt dabei geht es darum dass die Firmen wegen einem Erbfall nicht aufgelöst werden müssen, weil z.B. keine liquiden Mittel für die Steuer bestehen. So sichert man wohl den Fortbestand des Unternehmens + Arbeitsplätze.

Ob das selbe Problem bei Omas Häuschen auch besteht? senkothink Sicherlich aber nicht in der Größe.

Dass man aber an der Erbschaftsteuer bankrott geht sehe ich nicht. Immerhin haben die Boomer noch entsprechende Werte. Und zu aller Not kann man immer noch ausschlagen...
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@Gunwi
das Ausschlagen ist sicher die bessere Alternative anstatt an der Steuer bankrott zu gehen. Aber wie gesagt gehe ich persönlich davon aus, dass du auf das Häusle alleine sowie kaum eine Steuer zahlen wirst wegen der dargelegten Freibeträge. Mich würde also interessieren wie viel Wahrheit hinter der Aussage steht.

Ich gebe allerdings hier auch zu dass meine Aussage zu den "Boomern" wohl etwas zu generalisierend war. Wobei ich halt so einen Gedanken hatte dass diese Generation noch die Chance hatte wirklich Wert aufzubauen gerade was Häuser und Geldanlage anging. Immobilien waren damals günstiger, die Zinsen aber hoch.

Gab es solche Fälle wirklich? hast du Beispiele dass sowas wirklich vorkam?

Und wenn du wirklich drohst an der Steuer in die Insolvenz zu rutschen kannst du vielleicht auf einen Vollständigen Erlass eben derer hoffen. (ein extra Antrag).

Ansonsten möchte ich nochmals auf eine Steuerbefreiuung hinweisen, die das ganze Argument von dir eigentlich erledigen. Es gibt zwar Einschränkungen bei der Sache aber wenn es dir wirklich darum geht das Haus der Großmutter nach Ihrem Tod selbst zu bewohnen bist du schnell aus der Steuer draußen.

Siehe ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c

Darin geht um das Erbe des "Familienheims", also wenn deine Oma das Haus bis zu ihrem Tod selbst bewohnte (oder nur wegen einer Unterbringung im Heim nicht mehr dort wohnen konnte) bleibt der ganze Erwerb dieses Grundstücks für die Kinder (also deine Eltern) steuerfrei. Nr. 4b regelt ähnliches für den Ehegatten.

Hier mal ein direktes Zitat aus dem Gesetz:

Nr. 4b (für den überlebenden Ehegatten)
"der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück im Sinne des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war und die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim). [...]. Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert;"

Nr. 4c gilt für Kinder hier zu beachten das eine Begrenzung auf 200qm Wohnfläche gilt

"der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück im Sinne des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war, die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim) und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt. [...] Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert;"

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html

Ich sehe also nicht wie das Erbe von Omas Häuschen unbedingt gleich "Existenzängste" auslösen muss.
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@Gunwi Soweit es mir aus dem Studium bekannt ist sind die höheren Freibeträge vor allem den Verwandten in Gerader Linie und Ehegatten des Erblassers.

Wo ich bei dir bin ist dass es schon absurd ist wie weitreichend diese Freibeträge teilweise sind.

Dagegen dass Omas Häuschen steuerfrei ist (und auch bleiben soll) ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Daher gibt es ja auch diese (zwei) Befreiungen. Es gibt noch eine Fülle mehr im Gesetz ^^"

Das waren aber jene die den genannten Fall von Omas Häuschen betreffen. Wie gesagt sehe ich da eher keine Probleme dass man da als Erbe wirklich schlimm belastet wird. Im Regelfall geht sowas doch in der geraden Linie im Erbe (außer es gibt Testamente).

Was die Konzerne angeht.... Sieht der § 13a und 13b da sehr großzügige Befreiuungen vor. Ist das fair? Geschmackssache. Ich hatte ja aber auch die Gründe erläutert weswegen man das (wohl) gemacht haben könnte.

es ging dabei vor allem um die Erhaltung von Unternehmen in Erbfällen. Unternehmer binden ja ihren Reichtum durchaus sehr stark in ihrem Unternehmen. Wenn ich dieses also erbe und es halt einen Immensen Wert hat weil es ein Weltmarkt Unternehmen wäre... Dann habe ich vielleicht gar nicht die Mittel die (hypotetische) Steuer zu zahlen. Sonst müsste ich die Firma dicht machen und dann daraus die Steuer zahlen

Daher gibt es diese hohen Freistellungen. Diese sind aber auch an Voraussetzungen. So ist man verpflichtet das Unternehmen auch mindestens 5 jahre weiter zu führen. Das ganze ist aber wirklich kompliziert....

Das ist wirklich eine der schlimmsten Novellen die ich im Studium nur mal gesehen habe. Beschäftigt hat uns das gar nicht.

Man könnte aber sicherlich darüber nachdenken höhere Erbmassen mehr in die Pflicht zu nehmen. Oder vielleicht einfach über eine vermögenssteuer reden?

Dann kann das Erbe von mir aus auch immer Steuerfrei sein. Eine Vermögenssteuer würde das Loch ohne Probleme stopfen.
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