@moppi Das witzige ist....
Das Haus ist durchaus auch sicher das 14-fache Wert.... Im Vergleich zu den Werten von 1964! Damit haben die Ämter nämlich vorher gerechnet. Im Osten waren die Werte noch viel Älter. Die Reform *musste* sein das VerfG hat ja entsprechend geurteilt..
Man hat aber (so mein Stand) in sehr vielen Fällen In BW dafür gesorgt dass es eher günstiger wird grad bei Wohnungen. Wie das in anderen Bundesländern aussieht dunno. Aber ich meine der Laut war es sollte nicht (viel) teurer werden.
In BW wurden Eigentumswohnungen und WEG eher günstiger während EFH/ZFH schon mal teurer werden können. BW nutzt ja lediglich die Grundstücksfläche zur Bewertung.
Selbst wenn btw die Immo plötz "reell" 14 mal mehr wert ist haben die Gemeinden ein einfaches die Grundsteuer zu steuern. Über den Hebesatz.