Für diejenigen von uns, die eine Steuererklärung abgeben müssen und keine*n Steuerberater*in dafür haben, endet die Abgabefrist für 2024 heute.
Aber: Macht euch nicht zu viel Stress. Viele denken, ab 01.08. 0:00 Uhr stehen sie mit einem Bein im Knast.
Ich hab jetzt schon mehrfach meine Erklärung Monate zu spät abgegeben. Das Finanzamt _kann_ nen Säumniszuschlag von 0,25% der Steuer (mindestens jedoch 25€) pro Verspätungsmonat festlegen, ist mir aber noch nie passiert.
@scy Das mit dem Säumniszuschlag ist mir einmal passiert, als ich die Steuererklärung von 2019 erst 2022 abgegeben habe, also wirklich viel zu spät.
War wärend des Studiums und aufgrund irgendeiner Konstellation hätte ich theoretisch abgeben müssen, was mir natürlich nicht bewusst war.
_Einmal_ hab ich nach Monaten ne "Erinnerung" per Post bekommen, mit ner zweiwöchigen Frist. Die hab ich dann auch eingehalten.
Natürlich ist das hier keine Rechtsberatung, und es ist immer im Ermessen eurer Finanzamtsmitarbeitenden, wie sie mit euch umgehen. Kann sein, dass die Leute bei euch strenger sind, oder ihr deutlich mehr verdient als ich und deshalb strenger behandelt werdet.
Ich möcht hier einfach nur ein paar Erfahrungswerte einbringen, gegen evtl. unnötige Panik.
Eine gefühlt ganz gute Übersicht darüber, welche Maßnahmen euch schlimmstenfalls drohen können, gibt es hier:
https://www.gkanzlei.de/verspatete-abgabe-der-steuererklarung-ist-das-strafbar/
Da sind schon auch ein paar Sachen dabei, die nicht ohne sind. Und gut zu wissen ist auch, dass ihr ab 14 Monate nach Ende des besteuerten Jahres (also ab 01.03.2026) _definitiv_ nen Verspätungszuschlag bezahlen müsst.
Aber bevor ihr euch heute halt komplett fertig macht, um die Frist zu halten: Verspätete Abgabe tut womöglich weniger weh.
YMMV.
@Johann150 Und du hast da keine Erinnerung oder Aufforderung oder so bekommen?
(No shame wenn du's nicht (mehr) weißt oder es trotzdem verkackt hast.)
@scy Wenn ich mich richtig erinnere war das Problem, dass ich bei irgendeiner Vorsorge-Geschichte weniger oder mehr als die pauschal angesetzte Berechnung ausgegeben habe. Das wurde dem Finanzamt aber nicht gemeldet, sonst hätten sie es ja gleich richtig berücksichtigt. Hätten sie also gar nicht merken können und mich auch nicht erinnern können.
Hätte ich das natürlich vorher gewusst, hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, dann noch eine Steuererklärung zu machen. Aber so wie es dann war, konnte mir sogar die Bearbeiterin beim Finanzamt erst nach ein bisschen Recherche am Telefon erklären, warum ich jetzt überhaupt abgabepflichtig gewesen wäre.